Das Bundeministerium der Justiz hat mit einer Bekanntmachung vom 29. Dezember 2023 auf die neue Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hingewiesen. Was das für Sie konkret bedeutet, haben wir hier aufgearbeitet:
Förderungen für die Wärmepumpe stehen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Hinter der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)[SB1] stecken neue Möglichkeiten zur Förderung einer Wärmepumpe. Die BEG Einzelmaßnahmenförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden finanziell unterstützt. Das Programm wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 aufgelegt, um den Gebäudebestand in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Förderungen für Wärmepumpen – das steht im Gesetzpamphlet
Neuigkeiten bei der BEG Einzelmaßnahmenförderung können sich auf Änderungen der Förderkonditionen, Erweiterungen des Förderumfangs oder die Einführung neuer Fördermöglichkeiten beziehen. Um Ihnen aufzuzeigen, was ganz genau im Gesetzestext steht, haben wir die relevanten Passagen über Förderungen für Wärmepumpen für Sie herausgepickt.
An diesen Stellen im Text geht es um Förderungen für Wärmepumpen:
- Die Förderungen für Wärmepumpen gelten für bestimmte Geräte, für die eine Zertifizierung vorgeschrieben ist (siehe Punkt 3.4. ff). Erreicht wird diese Zertifizierung dann, wenn die Geräte mit Blick auf die Energieeffizienz, auf die Netzdienlichkeit, auf die Kältemittel, die Geräuschemissionen und die Qualitätssicherung die vorgeschriebenen Werte erreichen.
- Gefördert werden die Erweiterung und die Errichtung von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen. Handelt es sich um Kombi- oder Kompaktgeräte gelten die Förderungen für Wärmepumpen (siehe Punkt 5.3.).
- Förderungen für Wärmepumpen werden genehmigt, wenn es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz der Heizanlage in Bestandsgebäuden handelt (siehe Punkt 5.4.).
- Die Förderungen für Wärmepumpen beginnen bereits bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung (siehe Punkt 5.5.).
- Die Förderungen für Wärmepumpen umfassen Ausgaben für das Material, für den fachgerechten Einbau sowie die Inbetriebnahme (siehe Punkt 8.2.).
- Die Fördersätze der Einzelmaßnahmen liegen bei 30 Prozent Förderungen für Wärmepumpen sowie einem möglichen Effizienz-Bonus (siehe Punkt 8.4.1.).
- Der Effizienz-Bonus ist denkbar, wenn Abwasser, Wasser oder das Erdreich als Wärmequelle genutzt werden (siehe Punkt 8.4.3.).
Förderungen für Wärmepumpen im Blick behalten
Es ist ratsam, regelmäßig die offizielle Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu besuchen, um über aktuelle Neuigkeiten und Änderungen bei der BEG Einzelmaßnahmenförderung informiert zu bleiben. Dort finden Sie auch detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen, Antragsverfahren und Ansprechpartnern für die Beantragung der Fördermittel.
Aktuell gibt es diese Möglichkeiten, Förderungen für eine Wärmepumpe zu erhalten:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Im Rahmen der BEG gibt es Förderungen für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden (BEG Einzelmaßnahmenförderung) sowie für den Neubau oder die Sanierung von Effizienzhäusern (BEG EM und BEG WG). Die Förderhöhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie dem Gebäudetyp, der Art der Wärmepumpe und dem erreichten Effizienzstandard.
- KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für den Einbau von Wärmepumpen an, darunter das Programm „Energieeffizient Bauen“ für Neubauten und das Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Bestandsgebäude. Hier können zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse beantragt werden.
- BAFA-Förderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung für die Installation von hocheffizienten Wärmepumpen in Bestandsgebäuden an. Die Förderung umfasst einen Zuschuss zu den Investitionskosten und ist abhängig von der Leistungszahl der Wärmepumpe.
Gerne informieren wir Sie über die aktuelle Gesetzeslage und übersetzen auch die mitunter recht schwer verständlichen Gesetzestexte für Sie. Auch können wir für Sie berechnen, mit welchen Förderungen für Ihre Wärmepumpe Sie rechnen können. Sprechen Sie uns dazu einfach ein.
Die Installation, Inbetriebnahme und der Betrieb einer Wärmepumpe kosten Geld. Für den Umbau Ihrer Heizanlage auf eine Wärmepumpe oder für den Einsatz einer Wärmepumpe in Ihrem Neubau können Sie eine Förderung Ihrer Wärmepumpe beantragen. Über die Details der Wärmepumpen-Förderung informieren wir als Wärmepumpen-Installateure im Großraum Meitingen, Wertingen, Donauwörth, Gersthofen und Umgebung Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Ein kurzer Überblick vorweg: Unterschieden wird bei der Wärmepumpen-Förderung in Zuschüsse für Sanierungsobjekte und in Kreditvarianten als Wärmepumpen-Förderung im Neubau und im Bestandsgebäude. Steuerboni kommen on top. Wichtig ist in jedem Fall, die Wärmepumpen-Förderung im Vorfeld zu beantragen. Erst dann können Sie von der Wärmepumpen-Förderung profitieren.
Wärmepumpen-Förderung-Variante 1: die staatliche Förderung
Eine Wärmepumpen-Förderung gibt es vom Staat. Sie ist als Bundesförderung für effiziente Gebäude bekannt und wird im Sprachgebrauch in der Regel als BEG-Förderung bezeichnet. Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es hierzu diese Informationen zur Wärmepumpen-Förderung: Das BEG verspricht einen Heizungs-Tausch-Bonus, wenn Sie sich von Ihrem alten Heizsystem – mit Öl, Gas oder Kohle – verabschieden.
Gefördert wird grundsätzlich der Umbau auf Solarthermie, auf Biomasse, auf Brennstoffzellsysteme sowie auf Wärmenetze und Wärmepumpen, wobei beim Anschluss an Wärmenetze sowie bei der Umrüstung auf Wärmepumpen die höchsten Förderungen möglich sind. Bis zu 40 Prozent können Sie als Wärmepumpen-Förderung erhalten. Bis zu 50 Prozent Förderung gibt es für die Arbeit eines Fachplaners und für die Baubegleitung, die wir als Wärmepumpen-Heizungsbauer im Großraum Meitingen, Wertingen, Donauwörth, Gersthofen gerne für Sie übernehmen.
Um in den Genuss der BEG-Wärmepumpen-Förderung zu kommen, benötigen Sie eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7. Zudem muss Ihre Anlage zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien gespeist werden. Wer umrüstet, kann sich die Investitionen für eine Wärmepumpe mit 25 Prozent Wärmepumpen-Förderung bezuschussen lassen. Weitere Kostenminderungen sind denkbar, wenn Wärmequellen erschlossen werden oder ein natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt. Für den Tausch von älteren Heizanlagen winken weitere Wärmepumpen-Förderungen.
Wärmepumpen-Förderung-Variante 2: der KfW-Kredit für Wohngebäude
Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW, gibt es eine Wärmepumpen-Förderung, die durch eine Gesetzesänderung ins Leben gerufen wurde. Der Hintergrund: Privatpersonen sollen mehr auf erneuerbare Energien setzen. Die Wärmepumpe kommt hier gleich an zwei Stellen ins Spiel:
- Als Heizung, die zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann
- und als Hybridheizung mit erneuerbaren Energien.
Bis es eine neue Wärmepumpen-Förderung gibt, die dem geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst werden soll, gelten die bestehenden Wärmepumpen-Förderungen sowie die vorhandenen